Totgeburt mit stiller sowie palliativer Geburt oder einem gewünschten Schwangerschaftsabbruch

 Wenn das Kind bei der Geburt keine Lebenszeichen wie Atmung, Herzschlag oder eine pulsierende Nabelschnur ausweist, mehr als 500g wiegt oder ab der 24. Woche geboren wird, spricht man von einer Totgeburt

Oft wird bei einer Routineuntersuchung festgestellt, dass das Kind nicht mehr lebt. Vielleicht hast Du aber auch Fruchtwasserabgang bemerkt, oder dass das Kind sich nicht mehr bewegt hat, infolge dessen Du dann zur Ärzt*in gegangen bist. In dieser Situation ist es normalerweise nicht nötig (es liegt keine Infektion, lebensgefährliche Blutung vor) sofort die weiteren Maßnahmen einzuleiten! Du hast Zeit, die Du nutzen kannst, um noch ein paar organisatorische Dinge zu regeln und Dich innerlich auf das kommende vorzubereiten. 
Wenn Du so weit bist, wird die Geburt, wenn die Wehen nicht schon von selbst eingesetzt haben, eingeleitet und Dein Kind wird auf natürlichem Weg entbunden. Ein Kaiserschnitt wird üblicherweise nicht gemacht, da das Risiko einer Bauchoperation in keinem Verhältnis zur natürlichen Geburt steht, und auch der bewusst erlebte Prozess der Geburt schon eine Teilschritt auf dem Weg der Trauerbewältigung ist. Da sich die Plazenta zu diesem Zeitpunkt oft noch nicht vollständig von alleine löst, wird nach der Geburt noch eine operative Entfernung der Schwangerschaftsreste vorgenommen. 

Auffälliger Befund bei der Pränataldiagnostik

Wurde bei der Pränataldiagnostik festgestellt, dass das Kind unheilbar krank (infauste Prognose) sein wird und rund um die Geburt versterben wird, hat man die Möglichkeit das Kind:


 

  • weiterzutragen bis zum Tag der Geburt und dann palliativ zu gebären 

 

  • Schwangerschaft vorher abzubrechen 

Zuerst einmal sei an der Stelle erwähnt, dass Du Dir in der Situation immer Zeit nehmen darfst, um alle wichtigen Fragen zu stellen und in Ruhe zu überlegen, welchen Weg Du gehen willst. Eltern berichten, dass es ihnen gut getan hat, in dieser Schocksituation nicht zu schnell entschieden zu haben. Lass Dir also Zeit und wäge ab, was für Euch der richtige Weg sein könnte. Viele Eltern schrecken davor zurück, ihr unheilbar krankes Kind zu gebären und im Sterben zu begleiten. Sie haben Angst vor dem, was sie erwartet, fühlen sich überfordert, oder haben Angst dem Kind unnötiges Leid anzutun. Das Kind wird jedoch palliativ versorgt, so dass es nicht leiden muss und Du hast noch wertvolle Zeit mit Deinem Kind, einen stimmigen Abschied vorzubereiten und die Möglichkeit Erinnerungen zu sammeln, was sehr wichtig für die spätere Trauerarbeit sein kann.

 Schwangerschaftsabbruch infolge einer kindlichen Behinderung oder infauster Prognose

 Kinder, die vom Alter zu dem Zeitpunkt des gewünschten Abbruchs aufgrund einer infausten Diagnose oder einer körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigung noch nicht lebensfähig (etwa >23.SS) wären, versterben meist unter der Geburt oder spätestens kurz danach nach der medikamentösen Einleitung.
Bei einem gewünschten Spätabbruch ab der 20.SSW und damit der möglichen Lebendgeburt, wird vor der Geburt ein Fetozid vorgenommen, damit das Kind sicher tot ist und nicht aufgrund rechtlicher Bestimmungen lebensrettende Maßnahmen durch das klinische Personal bekommen muss und der Leidensweg unnötig verlängert wird.

Voraussetzungen für einen Spätabbruch ist eine medizinische Indikation und eine ärztliche Beratung (§ 218a Absatz 2 StGB), in der Regel die positive Entscheidung des Ethikrates der durchführenden Klinik und eine Entscheidungsfrist von 3 Tagen. 
Das Gespräch mit einer Schwangerenkonfliktberatungsstelle kann in Anspruch genommen werden. 

Totgeburt ab der 24. Woche und/oder 500g Gewicht

Was ist zu regeln und zu wissen?

 

Ist das Kind intrauterin verstorben, müssen keine übereilten Entscheidungen getroffen oder sofort die Geburt eingeleitet werden.  Man kann einige Dinge im Vorfeld noch organisieren, damit sich das Kennenlernen, was gleichzeitig auch der Abschied ist, stimmig für alle anfühlt. Es gibt beim Tod keine 2. Chance etwas verpasstes nachzuholen. Auch muss die Geburt nicht in der Klinik stattfinden, die den Fetozid durchgeführt hat. 

Vor der Geburt 

  • Man hat ein Recht über Mutterschutz nach der Geburt, der Arbeitgeber ist zu informieren (4 Wochen für eine Frühgeburt-wichtig das Formblatt der Klinik für die KK- und 8 Wochen reguläre Schutzfrist=12 Wochen)
  • Ist eine Hebamme schon für das Wochenbett kontaktiert? 
  • Sternenkindkleidung bei einer ehrenamtlichen Organisation anfordern 
  • Sternenkindfotograf kontaktieren?
  • Bestatter kontaktieren 
  • Kindergeldanspruch besteht, wenn das Kind bei der Geburt kurze Zeit gelebt hat

 



Kurz nach der Geburt
Kindsvater hat ein Recht auf Sonderurlaub

Erinnerungen sammeln: 

  • Fotos machen 
  • Alle das Kind kennenlernen lassen, auch die Geschwisterkinder 
  • Hand und Fußabdrücke nehmen 
  • eine Haarsträhne schneiden 

Abstillen mit Tablette ja oder nein? Was ggf. mit der Milch machen? Erinnerungsschmuck daraus fertigen oder spenden? 

Es besteht die Möglichkeit das Kind 36 Stunden mit nach Hause zu nehmen, der Bestatter muss überführen, oder es sich immer wieder auf die Station bringen zu lassen, wenn man es nochmal sehen möchte, grundsätzlich sollte man sich alle Zeit nehmen.

 Beerdigung

Wo und wie möchte man bestatten (Feuerbestattung, Friedwald, anonym, Grab)? Wie möchte man die Beerdigung gestalten? Man kann aktiv mitwirken und Wünsche einbringen, so dass sich alles stimmig anfühlt. 

Geschwisterkinder mit einbeziehen. Aufgaben an sie delegieren, sie im Vorfeld schon etwas gestalten lassen, sie sich einbringen lassen, eine Bezugsperson für die Kinder bei der Beerdigung mit dabei haben.
Der Kindsvater hat ein Recht auf Sonderurlaub. 

Nach der Geburt
Nach dem Mutterschutz besteht die Möglichkeit der schrittweisen Wiedereingliederung. Damit soll der Übergang zur vollen Berufstätigkeit unterstützt werden. Die/der Hausärzt*in hat entsprechende Antragsformulare. Nachdem diese*r das Formular aufgefüllt hat, legt die Betroffene dieses ihrem/r Arbeitgeber*in vor. Diese*r füllt es aus und dann geht es an die Krankenkasse, die es in der Regel genehmigt. Eine Wiedereingliederung kann nur nach einer Krankschreibung erfolgen, d.h. man lässt sich nach dem Ablauf des Mutterschutzes krank schreiben und kümmert sich dann um die Formalitäten. Während der Zeit der Wiedereingliederung wird Krankengeld bezahlt insofern vorher eine 6-wöchige Krankschreibung bestand. Die Krankenkassen entscheiden individuell und es kann z.B. eine Wiedereingliederung nach 2 Wochen Krankschreibung im Anschluss an den Mutterschutz erfolgen. Falls nicht, liegt es im Ermessen des Arbeitsgebers einer Wiedereingliederung zuzustimmen und das Gehalt entsprechend der Arbeitszeit auszuzahlen. 
Die Wiedereingliederung kann dann individuell gestaltet werden, z.B. 2 Wochen lang 4 Stunden am Tag und dann 2 Wochen 6 Stunden. 
Dieser sanfte Einstieg ist für trauernde Mütter einfacher und auch die Krankenkasse und der Arbeitgeber haben Interesse daran, dass die Arbeitnehmerin wieder voll einsteigen kann irgendwann. 
Bevor man wieder zur Arbeit geht, könnte es hilfreich sein die Rückkehr vorzubereiten. d.h. die Kolleg*innen zu informieren und ggf. sie wissen zu lassen, welchen Umgang mit der Situation man sich wünscht.

 

Ein Rückbildungskurs für Sternenkindmamas ist wichtig, entweder in Präsenz oder online. 

Wenn nach der Totgeburt/Fehlgeburt Milch einschießt

Ab der 15.SSW etwa kommt es nach einer Tod-oder Fehlgeburt zu Milcheinschuss. Info zum Thema Abstillen nach Kindsverlust findest Du hier Der Einsatz von milchhemmenden Medikamenten sollte mit Vorsicht überdacht werden, da sie häufig Nebenwirkungen wie Niedergeschlagenheit haben- etwas, was in dieser Situation sicher nicht zuträglich ist.
Es besteht auch die Möglichkeit Muttermilch zu spenden oder in einer Universitätsklinik nachzufragen, ob sie Milch direkt annehmen. 
Auch gibt es Schmuckstücke als Erinnerung, die aus Muttermilch hergestellt werden.