Die späte Fehlgeburt
Kinder, die zwischen der 13. und 23. SSW geboren werden, sind späte Fehlgeburten (Spätaborte).
Oft wird der Tod des Kindes bei der Routineuntersuchung bei Deinem Ärzt*in festgestellt. Es sind nun normalerweise (keine Infektion, keine lebensgefährlichen Blutungen) keine übereilten Entscheidungen für das weitere Vorgehen an dieser Stelle nötig.
Du hast nach der Diagnose Zeit, Dich innerlich auf das kommende vorzubereiten und eventuell ein paar organisatorische Dinge zu regeln.
Ab SSW 14/0 etwa bzw. einer SSL von >7 cm werden die Kinder auf natürlichem Weg geboren, da die Verletzungsgefahr für die Mutter durch die Operation zu groß wäre. Die stille Geburt wird üblicherweise im Krankenhaus medikamentös eingeleitet.
Man hat auch die Möglichkeit auf den natürlich einsetzenden Geburtsbeginn zu warten, jedoch ist das Risiko von zu starken Blutungen höher, da sich die Plazenta unter Umständen nicht richtig lösen möchte.
Nach der Geburt ist oft noch eine operative Entfernung des verbliebenen Schwangerschaftsgewebes nötig.
Spätabbruch bei pränatal auffälligem Befund
der rechtliche Rahmen
Wird bei einer Pränataluntersuchung festgestellt, dass das Kind nicht lebensfähig sein wird, krank ist oder geistige oder körperliche Beeinträchtigungen haben wird, stehen die Eltern vor einer äußerst schwierigen Entscheidung.
Brechen sie die Schwangerschaft vorzeitig ab oder setzen sie sie mit dem Wissen fort, dass das Kind unter Umständen zu einem späteren Zeitpunkt stirbt, krank, körperlich oder geistig beeinträchtigt sein wird oder ihm Operationen bevorstehen, um lebensfähig zu werden.
Viele Fragen müssen vor dieser Entscheidung geklärt werden, Herz und Kopf müssen zu einem Ergebnis kommen.
Liegt eine medizinische Indikation vor, ist der Schwangerschaftsabbruch auch nach der 12. Schwangerschaftswoche straffrei möglich. Eine medizinische Indikation besteht allein, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren stark gefährdet. Eine Behinderung des Kindes ist kein Grund für einen Abbruch. Ein Beratungsgespräch durch die Ärzt*in muss erfolgen, zwischen Diagnosestellung und der schriftlichen Ausstellung der medizinischen Indikation müssen 3 Tage liegen.
Welche Untersuchungen in Vorfeld für die Sicherung der Diagnose vorgenommen werden müssen oder sollten, ob zum Beispiel ein Schnelltest der Choriozottenbiopsie und ein Ultraschall reicht, oder ob die Langzeitkultur und eine Fruchtwasserpunktion abgewartet werden muss bevor ein Abbruch Thema ist, liegt im Ermessen der Ärzt*innen.
Der Arzt, der einen Schwangerschaftsabbruch durchführt, darf nicht derselbe sein, der die Indikation für den Abbruch ausgestellt hat. Diese Regelung soll gewährleisten, dass die Entscheidung für den Abbruch nicht durch den Arzt beeinflusst wird, der möglicherweise die Indikation aufgrund seiner eigenen Überzeugungen oder Erfahrungen ausgestellt hat.
Das Gespräch in einer Schwangerenkonfliktberatungsstelle kann in Anspruch genommen werden, ist aber kein Muss wie bei einem Abbruch in den ersten 12 Wochen ohne medizinische Indikation.
Bis etwa SSW 14 + 0 (SSL < 7 cm) wird die Schwangerschaft oft operativ mittels Vakuumaspiration beendet, dies ist jedoch abhängig vom Behandlungsplan der jeweiligen Praxis/Klinik. Manche leiten auch schon in der 14.SSW medikamentös ein.
Bei späteren Schwangerschaftswochen zwischen der 15. und 20. SSW (SSL > 7 cm) wird die Geburt in der Regel medikamentös eingeleitet, unter der Geburt verstirbt das noch nicht lebensfähige Kind. Wenn sich die Plazenta nicht vollständig gelöst haben sollte, wird eine Absaugung nötig, um verbliebene Schwangerschaftsreste zu entfernen.
Bei einem Abbruch nach der 20. SSW ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind die Geburt zunächst überlebt oder theoretisch eine gewisse Zeit lebensfähig wäre, zu hoch, so dass vorher gewöhnlich ein Fetozid vorgenommen wird. Mittels einer Kaliumchlorid-Spritze ins Herz oder die Nabelschnurvene des Kindes kommt das Herz zum Stillstand. Im Anschluss wird dann die Geburt eingeleitet.
Die Klinik, die den Fetozid durchgeführt hat, muss nicht die Klinik sein, in der entbunden wird; diese kann auch wohnortnah sein.
s. auch hier
Eine pathologische Untersuchung des Kindes oder von Gewebe wird üblicherweise durchgeführt, um mögliche Ursachen für die Veränderungen herauszufinden.
Eine Beerdigungspflicht haben die Eltern hier nicht, aber immer ein Recht auf eine individuelle Beerdigung. Wenn dies nicht in Anspruch genommen wird, muss die Institution, wo die Geburt erfolgte, für Bestattung Sorge tragen. Es lohnt sich hier immer nachzufragen, wie die jeweilige Praxis/Klinik die Bestattung der Sternenkinder handhabt. Auch wenn sie an sich eine Informationspflicht darüber haben, kommen dieser leider nicht alle nach. Daher unbedingt nachfragen und, wenn nötig hartnäckig bleiben, wie die spätere Gemeinschaftsbeisetzung geregelt wird.
Die Kinder werden für die Gemeinschaftsbeisetzungen in der Regel in die nächsten Pathologie gesammelt und verwahrt, bis die nächste Beerdigung ansteht. Diese findet je nach Größe des Einzugsgebiets und der Anzahl der Kinder einmal pro Quartal oder halbjährlich statt. Üblicherweise erhält man zu dem entsprechenden Datum eine Einladung.
Auch bei einem Abbruch sollte man sich im Vorfeld Zeit nehmen, um ein paar organisatorische Dinge für einen stimmigen Abschied zu regeln (Sternenkindkleidung, Sternenkindfotograf, Beerdigung, Hebamme, Erinnerungen schaffen).
Weitere Informationen s.Infoblatt Spätabort weiter oben.
Änderung des Mutterschutzgesetzes ab dem 1.6.2025/Elterngeld
Zukünftig haben Frauen bereits ab der 13. SSW einen Anspruch auf Mutterschutz. Erfahre hier, welche Rechte beim Mutterschutz nach einer Fehlgeburt ab der 13. SSW bald gelten.
Ein Anspruch auf Elterngeld besteht weiterhin nicht.