Die späte Fehlgeburt

 

Kinder, die zwischen der 13. und 23. SSW geboren werden, sind späte Fehlgeburten
Oft wird der Tod des Kindes bei der Routineuntersuchung bei Deinem Ärzt*in festgestellt. Es sind nun normalerweise (keine Infektion, keine lebensgefährlichen Blutungen) keine übereilten Entscheidungen für das weitere Vorgehen an dieser Stelle nötig!  

 Du hast nach der Diagnose die Zeit Dich innerlich auf das kommende vorzubereiten und eventuell ein paar organisatorische Dinge zu regeln. 

Kinder ab der 14. Woche etwa bzw. einer SSL von > 7cm, die im Mutterleib verstorben sind, müssen auf natürlichem Wege entbunden werden, da die Verletzungsgefahr für die Mutter durch die Operation zu groß wäre.  Die stille Geburt wird üblicherweise im Krankenhaus medikamentös eingeleitet. Man hat auch die Möglichkeit auf den natürlich einsetzenden Geburtsbeginn zu warten, jedoch ist das Risiko von zu starken Blutungen höher, da sich die Plazenta unter Umständen nicht richtig lösen möchte. 
Nach der Geburt ist oft noch eine operative Entfernung des verbliebenen Schwangerschaftsgewebes nötig. 

Spätabbruch bei pränatal auffälligem Befund

Wird bei einer Pränataluntersuchung festgestellt, dass das Kind nicht lebensfähig sein wird, krank ist oder geistige oder körperliche Beeinträchtigungen haben wird, stehen die Eltern vor einer äußerst schwierigen Entscheidung.
Brechen sie die Schwangerschaft vorzeitig ab oder setzen sie sie fort mit dem Wissen, dass das Kind unter Umständen zu einem späteren Zeitpunkt stirbt, krank, körperlich oder geistig beeinträchtigt sein wird oder ihm Operationen bevorstehen, um lebensfähig zu werden.
Viele Fragen müssen vor dieser Entscheidung geklärt werden, Herz und Kopf müssen zu einem Ergebnis kommen.

Liegt eine medizinische Indikation vor, ist der Schwangerschaftsabbruch auch nach der 12. Schwangerschaftswoche straffrei möglich. Eine medizinische Indikation besteht, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren stark gefährdet. Ein Beratungsgespräch durch die Ärzt*in muss erfolgen, zwischen Diagnosestellung und der schriftlichen Ausstellung der medizinischen Indikation müssen 3 Tage liegen. 
Das Gespräch in einer Schwangerenkonfliktberatungsstelle kann in Anspruch genommen werden, ist aber kein Muss wie beim einem Abbruch in den ersten 12 Wochen ohne medizinische Indikation.

Bei einem Abbruch vor der 20.SSW wird die Geburt medikamentös eingeleitet, unter der Geburt verstirbt das noch nicht lebensfähige Kind. Wenn sich die Plazenta nicht vollständig gelöst haben sollte, wird eine Ausschabung nötig, um verbliebene Schwangerschaftsreste zu entfernen. 

Bei einem Abbruch nach der 20.SS ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind die Geburt zunächst überlebt oder lebensfähig wäre, zu hoch, so dass vorher ein Fetozid vorgenommen wird, damit das Kind sicher tot ist und eine Ärzt*in nicht verpflichtet wäre lebensrettende Maßnahmen durchzuführen. Mittels einer Kaliumchlorid-Spritze ins Herz oder die Nabelschnurvene des Kindes kommt das Herz zum Stillstand.  Im Anschluss wird dann die Geburt eingeleitet. Die Klinik, die den Fetozid durchgeführt hat, muss nicht die Klinik sein, in der entbunden wird, diese kann auch wohnortnah sein. 

 

Eine pathologische Untersuchung des Kindes oder von Gewebe wird üblicherweise durchgeführt, um mögliche Ursachen für die Veränderungen herauszufinden. 

Auch bei einem Abbruch sollte man sich im Vorfeld Zeit nehmen, um ein paar organisatorische Dinge für einen stimmigen Abschied zu regeln (Sternenkindkleidung, Sternenkindfotograf, Beerdigung, Hebamme o.ä.).
Weitere Informationen s.Infoblatt Spätabort weiter oben.