„Du bist nicht mehr da, wo Du warst, aber Du bist überall, wo wir sind“ (Victor Hugo)

Der Ablauf bei einer Totgeburt

Ab der 24. Schwangerschaftswoche

Icon-Symbolbild zwei Menschen, Trost

Wenn das Kind bei der Geburt keine Lebenszeichen wie Atmung, Herzschlag oder eine pulsierende Nabelschnur ausweist, mehr als 500 g wiegt oder ab der 24. SSW geboren wird, spricht man von einer Totgeburt  oder auch stillen Geburt (Personenstands­verordnung §31).

Hier findest zu näheres zur Trauerbewältigung.

Der Ablauf und die Geburt

Oft wird bei einer Routineuntersuchung festgestellt, dass das Kind nicht mehr lebt. Vielleicht hattest Du aber auch im Vorfeld einen Fruchtwasserabgang bemerkt, oder dass das Kind sich nicht mehr bewegt hatte. In dieser Situation ist es normalerweise nicht nötig (es liegt keine Infektion, eine lebensgefährliche Blutung vor) sofort die weiteren Maßnahmen einzuleiten. Du hast Zeit, die Du nutzen kannst, um noch ein paar organisatorische Dinge zu regeln und Dich emotional auf das kommende vorzubereiten.
Normalerweise ist es aus medizinischer Sicht möglich, den natürlichen Beginn der Wehen abzuwarten. Das kann mehrere Tage, je nach Reifegrad der Schwangerschaft auch einige Wochen dauern. Solange die nötigen, begleitenden Untersuchungen unauffällig bleiben und keine besonderen Anzeichen wie Blutungen vorliegen, bedeutet das Abwarten keine gesundheitliche Gefährdung für die Mutter.

Auch vom verstorbenen Kind geht keine Gefahr für die Schwangere aus. Die verbreitete Sorge vor „Leichengift“ ist unbegründet. Solange die Fruchthülle intakt ist, sind Kind und Fruchtwasser keimfrei. Wenn nach längerem Abwarten ( länger als drei bis vier Wochen) die Wehen nicht von selbst in Gang kommen, sollte sichergestellt werden, dass es nicht zu einer Beeinträchtigung der Blutgerinnung bei der Mutter kommt. 
Es sollte im Blick behalten werden, dass Geburt ein körperlicher Vorgang ist, der vom Gehirn und Hormonen gesteuert wird. Auch das Nervensystem ist mit seelischen Vorgängen gekoppelt, so dass der körperliche Akt der Geburt der Seele bei der Verarbeitung helfen kann.

Viele Frauen und Paare entscheiden sich dennoch für eine medikamentöse Einleitung. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Geburt zu diesem Zeitpunkt vom Körper noch nicht vorgesehen war. Die körperlichen Voraussetzungen sind noch nicht gegeben, sondern müssen durch künstliche Hormone hervorgerufen werden, was dazu führen kann, dass es mehrere Tage und vielleicht mehrere Anläufe brauchen kann, damit sich der Muttermund öffnet und geburtswirksame Wehen hervorgerufen werden. Es wird in der Regel ein mifepristonhaltiges Medikament, was den Körper auf den Abbruch vorbereitet, verabreicht und dann etwa 24 Stunden später oral oder vaginal ein misoprosolhaltiges, was Kontraktionen der Gebärmutter auslöst . Das zeitliche Managment und der Medikamentenplan kann von Einrichtung zu Einrichtung leicht variieren. 

Oft ist noch eine operative Entfernung des verbliebenen Schwangerschaftsgewebes nötig, da sich die Plazenta zu dem Zeitpunkt nicht richtig löst und starke Blutungen verursachen kann. 

Der rechtliche Rahmen

Eine Totgeburt ist meldepflichtig, die Daten werden vom Statistischen Bundesamt erfasst. Die Geburt eines tot geborenen Kindes ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt mit den Papieren des Krankenhauses anzuzeigen und zu beurkunden.  Die Geburt wird ins Geburtenregister eingetragen, es werden Totenpapiere ausgestellt, die man ins Familienstammbuch nehmen kann, und es ergibt sich ein Anspruch auf Mutterschutz.
Die Bestattungspflicht ist länderspezifisch, die Regelungen finden sich hier.
Es besteht kein Anspruch auf Kinder- oder Elterngeld.
Es besteht ein besonderer Kündigungsschutz.

Was ist zu wissen und zu regeln?

Ist das Sternenkind intrauterin verstorben, müssen keine übereilten Entscheidungen getroffen oder sofort die Geburt eingeleitet werden.  Man kann einige Dinge im Vorfeld noch organisieren, damit sich das Kennenlernen, was gleichzeitig auch der Abschied ist, stimmig für alle anfühlt. Es gibt beim Tod keine zweite Chance, etwas Verpasstes nachzuholen. 

Vor der Geburt
  • Erinnerungen sammeln:
    • Fotos machen 
    • wer soll das Kind kennenlernen? 
    • Hand und Fußabdrücke nehmen
  • Abstillen mit Tablette ja oder nein? Was ggf. mit der Milch machen? 

  • Es besteht die Möglichkeit das Kind 36 Stunden mit nach Hause zu nehmen, der Bestatter muss die Überführung übernehmen, oder es sich immer wieder auf die Station bringen zu lassen, wenn man es nochmal sehen möchte, grundsätzlich sollte man sich alle Zeit nehmen.

  • Eine pathologische Untersuchung des Kindes oder von Geweben wird üblicherweise durchgeführt, um mögliche Ursachen für die Veränderungen herauszufinden. 

Außer in NRW sind Kinder ab der 24.SSW oder mit mehr als 500g bestattungspflichtig.

Die Bestattung:
Wo (Feuerbestattung, Friedwald, anonym, Grab, andere Art wie z.b. Seebestattung) und wie möchte man die Zeremonie gestalten? 

Geschwisterkinder sollten man einbeziehen. Man kann Aufgaben an sie delegieren, sie im Vorfeld etwas gestalten lassen, sie sich einbringen lassen, eine Bezugsperson für die Kinder bei der Beerdigung mit dabei haben.

Der Kindsvater hat ein Recht auf Sonderurlaub. 

Nach dem Mutterschutz besteht die Möglichkeit der schrittweisen Wiedereingliederung. Damit soll der Übergang zur vollen Berufstätigkeit unterstützt werden. Die/der Hausärzt*in hat entsprechende Antragsformulare. Nachdem diese*r das Formular aufgefüllt hat, legt die Betroffene dieses ihrem/r Arbeitgeber*in vor. Diese*r füllt es aus und dann geht es an die Krankenkasse, die es in der Regel genehmigt. Eine Wiedereingliederung kann nur nach einer Krankschreibung erfolgen, d.h. man lässt sich nach dem Ablauf des Mutterschutzes krankschreiben und kümmert sich dann um die Formalitäten. Während der Zeit der Wiedereingliederung wird Krankengeld bezahlt, insofern vorher eine 6-wöchige Krankschreibung bestand. Die Krankenkassen entscheiden individuell und es kann z.B. eine Wiedereingliederung nach 2 Wochen Krankschreibung im Anschluss an den Mutterschutz erfolgen. Falls nicht, liegt es im Ermessen des Arbeitgebers einer Wiedereingliederung zuzustimmen und das Gehalt entsprechend der Arbeitszeit auszuzahlen. 
Die Wiedereingliederung kann dann individuell gestaltet werden, z.B. 2 Wochen lang 4 Stunden am Tag und dann 2 Wochen 6 Stunden. 
Dieser sanfte Einstieg ist für trauernde Mütter einfacher und auch die Krankenkasse und der Arbeitgeber haben Interesse daran, dass die Arbeitnehmerin beizeiten wieder voll einsteigen kann. 
Bevor man wieder zur Arbeit geht, könnte es hilfreich sein, die Rückkehr vorzubereiten. d.h. die Kolleg*innen zu informieren und ggf. sie wissen zu lassen, welchen Umgang mit der Situation man sich wünscht.

Ein Rückbildungskurs, am besten speziell für Sternenkindmamas, ist wichtig.

"Ich möchte mein totes Kind nicht sehen."

Viele Eltern erleben nach der Diagnose einer Totgeburt oder dem Verlust ihres Kindes vor oder während der Geburt einen inneren Ausnahmezustand. Die Realität erscheint unerträglich, der Schmerz kaum auszuhalten. In dieser Situation entsteht oft ein erster Impuls der Vermeidung: Manche Eltern denken, es wäre leichter, ihr Kind nicht zu sehen, es nicht zu berühren oder sich nicht bewusst zu verabschieden. Dahinter steckt kein Mangel an Liebe, sondern ein psychologischer Schutzmechanismus. Der Mensch versucht in extremen Belastungssituationen instinktiv, sich vor weiterem Schmerz zu schützen. Flucht, Verdrängung und emotionale Distanz sind normale erste Reaktionen auf ein traumatisches Ereignis.

Viele Eltern haben Angst vor dem Anblick ihres toten Kindes. Sie fürchten, das Bild nie wieder vergessen zu können oder dass die Begegnung den Schmerz unerträglich macht. Hinzu kommt oft die Sorge, das Kind könnte körperliche Veränderungen oder Fehlbildungen aufweisen. Besonders nach einer längeren Zeit im Mutterleib oder bei schweren Erkrankungen haben Eltern Angst davor, etwas zu sehen, das sie erschreckt oder belastet. Diese Angst ist verständlich und menschlich. Gleichzeitig ist es wichtig zu wissen, dass medizinisches Personal und Hebammen sehr achtsam begleiten können. Sichtbare Veränderungen oder verletzte Körperstellen können behutsam bedeckt werden, sodass Eltern ihr Kind in einer Weise sehen können, die für sie erträglicher ist. Oft werden das Gesicht, die Hände oder die Füße besonders liebevoll in den Mittelpunkt gestellt – die Teile des Kindes, über die viele Eltern Nähe und Verbindung spüren können.

Manche Eltern glauben, dass ein schneller Abschied oder das Vermeiden der Begegnung helfen könnte, „besser damit klarzukommen“. Doch die Erfahrungen vieler betroffener Familien und auch psychologische Erkenntnisse zeigen etwas anderes: Die Begegnung mit dem eigenen Kind kann ein wichtiger Schritt im Trauerprozess sein. Viele Eltern berichten später, wie wertvoll es war, ihr Kind gesehen, gehalten oder kennengelernt zu haben – selbst wenn sie zunächst große Angst davor hatten. Kaum ein Elternpaar bereut diese Begegnung im Nachhinein.

Psychologisch ist das nachvollziehbar. Trauer braucht Realität. Unser Gehirn kann einen Verlust nur langsam begreifen und verarbeiten, wenn es konkrete Erfahrungen und Erinnerungen gibt. Das Sehen, Halten oder Berühren des Kindes hilft vielen Eltern, die Wirklichkeit des Geschehenen anzunehmen. Das Kind wird dadurch nicht nur zu einer schmerzhaften Vorstellung oder einem abstrakten Verlust, sondern bleibt Teil der eigenen Geschichte und Familie. Erinnerungen entstehen: kleine Details, Gesichtszüge, Hände, Haare, gemeinsame Momente. Diese Erinnerungen können später eine wichtige innere Verbindung schaffen und helfen, die Beziehung zum Kind liebevoll weiterzutragen.

Wenn Eltern ihr Kind nicht sehen, bleibt oft eine Leerstelle. Manche entwickeln später quälende Fantasien darüber, wie ihr Kind ausgesehen haben könnte. Nicht selten entsteht auch das Gefühl, etwas verpasst oder unwiederbringlich verloren zu haben. Gerade in der Trauer kann das Ungewisse belastender sein als die Wirklichkeit selbst. Das Kennenlernen des Kindes ermöglicht dagegen einen bewussten Abschied und gibt der Elternschaft Raum. Denn auch ein still geborenes Kind ist ein Kind – geliebt, erwartet und Teil des Lebens seiner Eltern.

Niemand sollte zu einer Begegnung gedrängt werden. Jede Familie trauert anders und braucht ihren eigenen Weg. Aber Eltern sollten wissen, dass ihre erste Reaktion der Vermeidung eine natürliche Schutzreaktion ist – nicht unbedingt das, was ihnen langfristig guttut. Oft liegt hinter der Angst die Sorge, am Schmerz zu zerbrechen, oder von körperlichen Auffälligkeiten zu sehr erschreckt zu werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Liebe und Bindung auch in diesen schwersten Momenten tragen können. Körperliche Auffälligkeiten können verdeckt werden. Das Kind zu sehen, es zu halten und kennenzulernen, kann helfen, aus einem unfassbaren Verlust eine reale Erinnerung entstehen zu lassen – und damit einen wichtigen Schritt auf dem Weg durch die Trauer zu gehen.

Milcheinschuss nach der Geburt

Ab der 15. SSW etwa kommt es nach einer Tod- oder Fehlgeburt zu Milcheinschuss. Info zum Thema Abstillen nach Kindsverlust findest Du hier. Der Einsatz von milchhemmenden Medikamenten sollte überdacht werden, da sie häufig Nebenwirkungen wie Niedergeschlagenheit, was die Situation noch verschärft.

Auch empfinden es einige Frauen als tröstlich, dass sie sehen, dass sie das Kind hätten ernähren können, weil Milch kommt und ihr Körper das Kind nicht vergessen hat.
Es besteht auch die Möglichkeit, Muttermilch zu spenden (Adresse im Netz) oder in einer Universitätsklinik nachzufragen, ob sie Milch direkt annehmen.
Auch gibt es Schmuckstücke als Erinnerung, die aus Muttermilch hergestellt werden.

Ohne Nachfrage verebbt der Milcheinschuss auch auf natürliche Weise oft nach kurzer Zeit von alleine.

In der Universitätsklinik Essen gibt es beispielsweise diese Möglichkeit, damit sie den sehr kleinen Frühchen des Perinatalzentrums gegeben werden kann. 

Fragen an frauenmilchbank@uk-essen.de

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